Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Absprachen gleich welcher Art, sind unwirksam. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, behält der Lieferer Eigentums- und Urheberrechtliche Erwartungsrechte uneingeschränkt vor, sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden. Für alle schriftlichen Angebote gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Bindefrist von 4 Wochen. Im Übrigen gelten unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. 

2. Preisstellung und Zahlung

Die Preise verstehen sich- soweit nicht anders vereinbart- ab Werk in Euro ohne gesetzl. MwSt. und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherungen nicht ein. Die Verpackung wird als Einwegverpackung nicht zurückgenommen. Es gelten immer die Preise der Auftragsbestätigung bzw. der Rechung. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen  ab Rechungsdatum mit 2% Skonto, spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Bundesbank. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Unsere Forderungen werden bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren sofort fällig.

3. Eigentumsvorbehalt

Warenlieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher, ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 v. H. übersteigt, wird der Lieferung auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigegeben.

4. Lieferung und Lieferfrist

Die von uns genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sie sind jedoch unverbindlich. Bei verspäteter Auslieferung besteht kein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Ersatzleistungen. Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Zugang unserer endgültigen Auftragsbestätigung. Bei höherer Gewalt, Streik, unpünktlicher Belieferung durch Vorlieferanten und Betriebsstörungen jeglicher Art, sowie Verlust und Defekt der für die Bearbeitung vorgesehenen Maschinen sind wir von der Lieferverpflichtung frei und können ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vermerkt, je nach Größe und Gewicht mit einer von uns beauftragten Spedition, per Express, Bahn oder Post. Die Frachtkosten trägt der Kunde. Der Kunde hat, falls der Versand auf seinen Wunsch hin verschoben wird, beginnend mit dem Monat, der auf die Bekanntgabe der Versandbereitschaft folgt, die Lagerkosten zu tragen, bei Lagerung auf unserem Betriebsgelände pro angefangenem Monat mindestens 0,5 v. H. des Rechnungsbetrages. Zur Stornierung ( auch Teilstornierung) von Aufträgen bedarf es unseres ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnisses. Wir behalten uns vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen, mindestens jedoch 30 % des Auftragswertes.

5. Gefahrenübergang und Entgegennahme

Die Gefahr geht auf den Kunden über mit Verlassen der Lieferung von unserem Gelände, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, ebenso bei von uns nicht zu vertretender Verzögerung im Zeitpunkt der Versandbereitschaft. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer versichert. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren anzunehmen, wobei auch Teillieferungen zulässig sind.

6. Rücklieferungen

Rücklieferungen können nur unter Beifügung eines Warenbegleitscheines mit allen zur Identifizierung notwendigen

Angaben angenommen werden. Werden mit unserem Einverständnis Waren und Geräte aus von uns nicht verschuldeten Gründen zurückgenommen oder umgetauscht, so müssen wir Aufarbeitungskosten in Rechnung stellen. Sonderanfertigungen, modifizierte Geräte und im Lohnauftrag bearbeitete Werkstücke sind von der Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Rücksenders.

7. Mängelhaftung

a) bei Waren- und Gerätelieferungen

Wir übernehmen für die Geräte eine Garantie von 6 Monaten ab Inbetriebnahme, jedoch maximal 12 Monate ab Lieferung, und zwar für defektes Material ( außer Verschleißteile), dessen Versagen auf Fabrikations- bzw. Materialfehler zurückzuführen ist. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Geräte, die durch unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder Anschlussfehler vorzeitig unbrauchbar werden. Die Gewährleistung wird nur gegenüber unseren Kunden aufrecht erhalten. Sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware zu reklamieren. Die Gewährleistungsansprüche sind nach unserer Wahl auf ein Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung beschränkt. Wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder wenn die Nacharbeitung unmöglich ist oder vom Lieferer verweigert wird, so kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Defekte Geräte oder Bauteile sind spesenfrei anzuliefern und werden für uns spesenfrei wieder zurückgesandt. Die vorstehenden Garantiebestimmungen treten an die Stelle jeder anderen Verpflichtung  oder Haftung von unserer Seite. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Kunde selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten unbefugt Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt. Die Garantie bezieht sich nur auf das Gerät selbst. Schadenersatzansprüche für Folgeschäden sind ausgeschlossen.

b) bei Dienstleistungen

Die Haftung für in unserem Besitz befindlichem Kundematerial wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere haften wir bei Lagerung und Bearbeitung nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Kommen Sachversicherungen für eine Entschädigung in Frage, so wird die Regulierung unserer eigenen Schäden den Kundenschäden vorangestellt. Die Haftung für angeliefertes Material sowie Folgekosten ist auf maximal den Auftragswert beschränkt.

Trotz sorgfältiger Arbeit lässt sich Ausschuss technisch nicht völlig vermeiden. Die dafür geltenden Richtwerte sind von Werkstück zu Werkstück sehr verschieden und können bei Auftragsvergabe festgelegt werden. Ein Materialersatz  im Rahmen der vorgegebenen Werte ist ausgeschlossen. Eine Prüfung der vom Auftraggeber vorgegebenen Materialeigenschaften erfolgt grundsätzlich nicht, es ei denn auf Wunsch und Kosten des Bestellers. Von uns vorgeschlagene Bearbeitungsabläufe, zu verwendendes Material usw. entbinden den Kunden nicht, die Verwendbarkeit für seine Belange selbst zu prüfen. Soweit nicht ausdrücklich besonders vereinbart, arbeiten wir nach den zulässigen Maßtoleranzen nach DIN 2768 „GROB“ oder den für die jeweilige Bearbeitung technisch vorgegebenen Abweichungen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

esstec GmbH
In der Ruraue 16
52459 Inden

Düren HRB 4331